AGB
des Turms
Da
der Turm von vielen unterschiedlichen Leuten und
Institutionen genutzt wird, existieren natürlich einige
Regeln, an welche man sich halten muss, damit der Turm keinen Schaden
nimmt.
An der Location selbst gibt es die Regeln am schwarzen Brett oder halt
dort aufgehängt, wo es relevant ist.
Wir bitten alle Teilnehmer des Konvents, sich an diese Regeln zu
halten.
Nachfolgend findet ihr die AGB des Nibelungenturms, die ihr vor eurer
Anmeldung akzeptieren solltet. ;-)
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Nibelungenturms
Der Nibelungenturm wurde in den
Jahren 1997 bis 1999 fast vollständig neu renoviert. Dies geschah
überwiegend durch ehrenamtliche Leistungen der Pfadfinder. Um
einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um den guten
Zustand des Turmes zu erhalten, haben wir einige Regeln aufgestellt,
die wir Sie bitten zu beachten:
1. Es werden nur Gruppen nach
vorheriger Anmeldung aufgenommen. Der Aufenthalt gilt als fest
vereinbart, wenn eine Kopie des Mietvertrages von uns unterschrieben
zurückgesandt wird und die 20%ige Anzahlung innerhalb von 14 Tagen
auf unserem Konto eingeht. Diese Gruppen müssen über einen
verantwortlichen Leiter verfügen. Unsere Regeln sind den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Leiterin / den Leiter
angemessen bekannt zu machen. Mit der Anmeldung erkennt die Leiterin /
der Leiter die Regeln für sich und die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer an.
2. Ausfallkosten: Evtl. Absagen sind spätestens 8 Wochen vor dem
gebuchten Anreisetag dem VCP Landesbüro schriftlich mitzuteilen.
Eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro wird einbehalten. Bei
Abmeldungen, die innerhalb der letzten 8 Wochen bis 10 Tage vor dem
Anreisetermin bei uns eingehen, muss die halbe, bei Abmeldungen
innerhalb der letzten 10 Tage die volle Übernachtungsgebühr
entrichtet werden.
3. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im ganzen Haus verboten.
Wer darauf nicht verzichten kann, muss auf den Balkon im 2. Stock
gehen.
4. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit
und die Brandschutzordnung (Aushang in jedem Stockwerk des Hauses) sind
zu beachten.
5. Das Herabwerfen oder Fallenlassen von Gegenständen vom Balkon
oder aus den Fenstern stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Deswegen
darf auch nichts außen auf die Fensterbänke gelegt werden.
Lüftung nur durch Kippen der Fensterflügel.
6. Das sogenannte Südtreppenhaus ist ein reiner Fluchtweg und darf
nicht für andere Zwecke genutzt werden.
7. Mitzubringende Bettwäsche: Bettlaken oder Spannbetttuch und
Schlafsack. (Kein Jugendherbergsschlafsack).
8. Die benutzten Räume sind sauber zu halten. Die Gruppen sind
für die Reinigung der Räumlichkeiten verantwortlich.
9. Für Schäden haftet der Verursacher. Ist dieser bei Abreise
nicht feststellbar, so ist die Leiterin / der Leiter verpflichtet den
Schaden und die Folgekosten zu übernehmen.
10. Bei groben Verstößen gegen die Regeln behält sich
die Hausverwaltung das Recht vor, den Aufenthalt Einzelner oder ganzer
Gruppen auf deren Kosten und Risiko vorzeitig zu beenden.
11. Die Abrechnung erfolgt nach dem Nutzungsentgelt. Rechnungen sind
innerhalb von 10 Tagen fällig.
12. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes, auch nach Punkt 10 dieser
Regeln, sind die vollen Gebühren für die ursprüngliche
Belegungsdauer zu zahlen.
13. Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen nicht mitgebracht
werden.
14. Bei der Hausabnahme am Abreisetag sind die Gruppenleiter
verpflichtet die Hausverwaltung auf eventuelle Schäden aufmerksam
zu machen.
Stand: 01.01.2002
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