AGB des Turms

Tsariel Colo
Da der Turm von vielen unterschiedlichen Leuten und Institutionen genutzt wird, existieren natürlich einige Regeln, an welche man sich halten muss, damit der Turm keinen Schaden nimmt.

An der Location selbst gibt es die Regeln am schwarzen Brett oder halt dort aufgehängt, wo es relevant ist.

Wir bitten alle Teilnehmer des Konvents, sich an diese Regeln zu halten.
Nachfolgend findet ihr die AGB des Nibelungenturms, die ihr vor eurer Anmeldung akzeptieren solltet. ;-)

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nibelungenturms

Der Nibelungenturm wurde in den Jahren 1997 bis 1999 fast vollständig neu renoviert. Dies geschah überwiegend durch ehrenamtliche Leistungen der Pfadfinder. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um den guten Zustand des Turmes zu erhalten, haben wir einige Regeln aufgestellt, die wir Sie bitten zu beachten:

1. Es werden nur Gruppen nach vorheriger Anmeldung aufgenommen. Der Aufenthalt gilt als fest vereinbart, wenn eine Kopie des Mietvertrages von uns unterschrieben zurückgesandt wird und die 20%ige Anzahlung innerhalb von 14 Tagen auf unserem Konto eingeht. Diese Gruppen müssen über einen verantwortlichen Leiter verfügen. Unsere Regeln sind den Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch die Leiterin / den Leiter angemessen bekannt zu machen. Mit der Anmeldung erkennt die Leiterin / der Leiter die Regeln für sich und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an.
 
2. Ausfallkosten: Evtl. Absagen sind spätestens 8 Wochen vor dem gebuchten Anreisetag dem VCP Landesbüro schriftlich mitzuteilen. Eine Verwaltungskostenpauschale von 30 Euro wird einbehalten. Bei Abmeldungen, die innerhalb der letzten 8 Wochen bis 10 Tage vor dem Anreisetermin bei uns eingehen, muss die halbe, bei Abmeldungen innerhalb der letzten 10 Tage die volle Übernachtungsgebühr entrichtet werden.
 
3. Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen im ganzen Haus verboten. Wer darauf nicht verzichten kann, muss auf den Balkon im 2. Stock gehen.
 
4. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und die Brandschutzordnung (Aushang in jedem Stockwerk des Hauses) sind zu beachten.
 
5. Das Herabwerfen oder Fallenlassen von Gegenständen vom Balkon oder aus den Fenstern stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Deswegen darf auch nichts außen auf die Fensterbänke gelegt werden. Lüftung nur durch Kippen der Fensterflügel.
 
6. Das sogenannte Südtreppenhaus ist ein reiner Fluchtweg und darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.
 
7. Mitzubringende Bettwäsche: Bettlaken oder Spannbetttuch und Schlafsack. (Kein Jugendherbergsschlafsack).
 
8. Die benutzten Räume sind sauber zu halten. Die Gruppen sind für die Reinigung der Räumlichkeiten verantwortlich.
 
9. Für Schäden haftet der Verursacher. Ist dieser bei Abreise nicht feststellbar, so ist die Leiterin / der Leiter verpflichtet den Schaden und die Folgekosten zu übernehmen.
 
10. Bei groben Verstößen gegen die Regeln behält sich die Hausverwaltung das Recht vor, den Aufenthalt Einzelner oder ganzer Gruppen auf deren Kosten und Risiko vorzeitig zu beenden.
 
11. Die Abrechnung erfolgt nach dem Nutzungsentgelt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig.
 
12. Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes, auch nach Punkt 10 dieser Regeln, sind die vollen Gebühren für die ursprüngliche Belegungsdauer zu zahlen.
 
13. Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.
 
14. Bei der Hausabnahme am Abreisetag sind die Gruppenleiter verpflichtet die Hausverwaltung auf eventuelle Schäden aufmerksam zu machen.

Stand: 01.01.2002